SRH Krankenhaus Zeitz
Klinik für

Psychische Erkrankungen

Unsere Klinik für psychische Erkrankungen wurde 1993 neu gegründet. Seitdem ist es unser tägliches Ziel, erwachsenen Patientinnen und Patienten aus dem Burgenlandkreis eine regionsbezogene wohnortnahe klinisch-psychiatrische Versorgung zu ermöglichen, ambulant und stationär in Naumburg sowie ambulant in unserer Tagesklinik Zeitz.

Themenbereich Gehirn & Nerven
Unsere Leistungen

Hier stehen Sie im Mittelpunkt

Wir arbeiten berufsgruppenübergreifend in multiprofessionellen Teams. Jede psychische Erkrankung erfordert eine an das Krankheitsbild angepasste, individuelle, spezialisierte Behandlung. Dafür stehen aktuell 21 Ärzte darunter neun Fachärzte, mehr als hundert Pflegekräfte und dreißig weitere Therapeuten zur Verfügung, darunter Psychologen, Sozialpädagoginnen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (Ergotherapeuten), Sportlehrer, Kunsttherapeutinnen und ein Musiktherapeut.

Organische psychische Störungen

  • Demenz bei Alzheimer-Krankheit
  • Vaskuläre Demenz (bei Störungen der Blutversorgung des Gehirns)
  • Verwirrtheitszustände
  • Psychische Störungen als Folge einer Schädigung des Gehirns

Störungen durch psychotrope Substanzen (Suchterkrankungen)

  • Alkohol, Medikamente, Drogen
  • Schädlicher Gebrauch, Abhängigkeit
  • Rauschzustände, Entzugssyndrome, Delir
  • psychotische Störung, amnestisches Syndrom, hirnorganisches Psychosyndrom

Schizophrenien und wahnhafte Störungen

  • Alle Verlaufsformen der Schizophrenien
  • Anhaltende wahnhafte Störungen
  • Akute vorübergehende psychotische Störungen
  • Schizoaffektive Störungen

Affektive Störungen

  • Hypomanische und manische Episoden
  • Bipolare affektive Störungen (manisch-depressive Erkrankung)
  • Depressive Episoden und wiederkehrende depressive Störungen
  • Anhaltende affektive Störungen

Neurotische Störungen, Belastungsstörungen und somatoforme Störungen

  • Phobien: Agoraphobie, soziale Phobie, spezifische Phobien
  • Panikstörung, generalisierte Angststörung
  • Zwangsstörung (mit Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen
  • (akute Belastungsreaktion und posttraumatische Belastungsstörung)
  • Konfliktreaktionen und Anpassungsstörungen
  • Dissoziative Störungen und psychogene Körperstörungen
  • Somatoforme Störungen

Essstörungen

  • Anorexie (Magersucht)
  • Bulimie (Ess-Brech-Sucht)

Persönlichkeitsstörungen

  • Verschiedene Prägnanztypen, darunter die emotional instabile
  • Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ

Psychische Störungen bei Intelligenzminderung

Psychische Störungen werden bei uns je nach Schweregrad stationär, teilstationär oder ambulant behandelt. Deshalb verfügt die Klinik nicht nur über 95 stationäre Behandlungsplätze auf fünf Bettenstationen, sondern auch über 40 Tagesklinik-Plätze an zwei Standorten, Konsiliardienst und Institutsambulanz.

Behandlungsformen

  • Vollstationäre Behandlung
  • Teilstationäre (tagesklinische oder nachtklinische) Behandlung
  • Vorstationäre Diagnostik (nach § 115 SGB V)
  • Nachstationäre Behandlung (nach § 115 SGB V)
  • Ambulante Behandlung im Rahmen der psychiatrisch-psychotherapeutischen Institutsambulanz (§ 118 Abs. 2 SGB V)
  • Ambulante Behandlung von Notfällen
  • Ambulante Behandlung von Selbstzahlern (Sprechstunde des Chefarztes)
  • Konsiliarische Mitbetreuung von Patienten der anderen Fachabteilungen des Krankenhauses

Durch die wohnortnahe Behandlung kann eine schrittweise Wiedereingliederung in das soziale Umfeld und eine Vernetzung mit ambulanten und komplementären Diensten ermöglicht werden. Unser Ziel ist die Wiedereingliederung in den Alltag und die Teilhabe am sozialen Leben. Dies erreichen wir durch medizinische Behandlung, psychologische Hilfen und soziale Unterstützung. Dabei stehen drei Herangehensweisen gleichberechtigt nebeneinander:

  • Medizinische Methoden oder Somatotherapie
  • Psychologische Verfahren oder Psychotherapie
  • Soziale Interventionen oder Soziotherapie

Jede psychische Erkrankung erfordert eine an das Krankheitsbild angepasste, individuelle, spezialisierte Behandlung, an der verschiedene Berufsgruppen beteiligt sind:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Krankenpflege- und Altenpflegekräfte
  • Diplom-Psychologen und Psychologische Psychotherapeuten - Diplom-Sozialpädagoginnen
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (Ergotherapeuten)
  • Musik- und Kunsttherapeuten
  • Sportlehrer und Bewegungstherapeuten
  • Fachpflegekräfte für Psychiatrie

Für die Behandlung der meisten psychischen Störungen hat sich die Kombination von mehreren Methoden als besonders wirksam erwiesen. Damit jeder Patient die für sein Krankheitsbild beste Kombination von Therapiebausteinen erhalten kann, fassen wir die Patienten in stationsübergreifend organisierten störungsspezifischen Gruppen zusammen. So werden Basisgruppen, Intensivgruppen, Suchtgruppen und Seniorengruppen angeboten. Die Teilnahme im Rahmen des Behandlungsplans verordnet der Bezugstherapeut in Absprache mit dem Patienten.

  • Psychopharmakotherapie
  • Akutbehandlung, Langzeitbehandlung, Rezidivprophylaxe
  • oral, Infusionsbehandlung, Depot-Präparate
  • Einsatz von Neuroleptika, Antidepressiva, Tranquilizern, Lithium und stimmungsstabilisierenden Medikamenten, Antidementiva und anderen je nach Indikation
  • … ergänzt durch eine störungsbezogene Vermittlung wichtiger Informationen zur Therapie

Partieller Schlafentzug

Neuroelektrische Therapie (EKT) in Narkose

Psychotherapie

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Paar- und Familientherapie
  • … im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans vorwiegend als Gruppentherapie
  • … ggf. unter Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen

Entspannungsverfahren

  • Autogenes Training
  • Progressive Muskelentspannung

Erlebensaktivierende Methoden

  • Sozialtherapeutisches Rollenspiel
  • Maltherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie

Ergotherapie

  • Tagesstrukturierende Beschäftigung
  • Kreatives Gestalten
  • Arbeitstherapie

Bewegungstherapie

  • Leistungsgerechte Aktivierung vorwiegend in Gruppen
  • Rückenschule, Bewegungsbad, Konditionierung
  • Therapeutisches Klettern
  • Einzelbehandlung mit allen Methoden der Physiotherapie je nach Indikation

Soziotherapie

  • Soziale Beratung
  • Ermittlung des spezifischen Hilfebedarfs
  • Hausbesuche
  • Vermitteln und Anbahnen weiterführender Hilfen
  • Unterstützung bei Leistungsanträgen
GEFRAGTE EXPERTEN

Unsere Klinik für psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen hat es in der Geschichte der Menschheit seit jeher gegeben. Die Psychiatrie als Fachgebiet der Medizin ist dagegen erst 200 Jahre alt. Das Wort setzt sich zusammen aus Psyche, dem griechischen Wort für die Seele, und Iatros, dem griechischen Wort für Arzt. Weltweit versteht man unter Psychiatrie das Fachgebiet der Medizin, das die psychischen Erkrankungen und Störungen erforscht, untersucht und behandelt. Nur in Deutschland haben sich zur Behandlung psychischer Erkrankungen zwei Fachgebiete nebeneinander entwickelt, nämlich die Psychiatrie einerseits und die Psychosomatik andererseits. Beide verwenden psychotherapeutische Methoden. In vielen anderen Ländern der Welt gibt es diese Trennung nicht. Für unsere Patienten mit einer psychischen Erkrankung und ihre Angehörigen kommt es darauf an, schnell und unkompliziert den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sie müssen wissen, wer über eine umfassende therapeutische Kompetenz verfügt.

Mit unserer Bezeichnung „Klinik für psychische Erkrankungen“ wollen wir deutlich machen, dass in unserem Hause unter einem Dach beide Fachgebiete vertreten sind, so dass bei uns alle psychischen Störungen nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis behandelt werden können. Die Klinik ist gleichzeitig eine Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und eine Klinik für Psychosomatische Medizin. An der Konzeptentwicklung, Behandlungsplanung und Supervision sind Fachärzte beider Gebiete beteiligt. Wir praktizieren Kooperation anstelle von Konkurrenz. Wir bekennen uns zu dem Ziel, die beiden Fachgebiete künftig wieder zu einem Gebiet – mit mehreren Schwerpunkten – zu verschmelzen.

Ambulanzen und Öffnungszeiten

Wir freuen uns auf Sie

Allgemeiner Kontakt

Telefon 03441 201 5210
Adresse Lindenallee 1, 06712 Zeitz

Kontakt zu unserer "PIA"

Tel. 03441 201 5290

Unsere Fachabteilungsleitung

Aufnahme
Aufnahme

Ihr Weg zu uns

Aufgenommen werden können volljährige Männer und Frauen aus allen Altersgruppen, wenn wegen einer psychischen Erkrankung eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. Die Anmeldung nimmt in der Regel der Hausarzt oder der ambulant behandelnde Facharzt vor. Angemeldete Patientinnen und Patienten werden kurzfristig zur Aufnahme einbestellt. Ob die Behandlung bei uns stationär, teilstationär, vor- oder nachstationär oder ambulant erfolgt, wird fachärztlich entschieden – möglichst im Einvernehmen mit Patient:innen und Angehörigen.

Im Notfall ist die Krankenhaus-Einweisung durch den ärztlichen Notdienst jederzeit sofort möglich – an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr.

Die Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen gehört nicht zu unseren Aufgaben. Über die speziellen Kenntnisse für diese Altersgruppe verfügen Ärzte und Kliniken für Kinder- und Jugend-Psychiatrie. Heranwachsende und junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können selbstverständlich bei uns aufgenommen werden.

Betagte Patientinnen und Patienten, die wegen seelischer Erkrankungen eine klinische Behandlung brauchen, sind bei uns willkommen. Im Grunde wünschen wir uns, dass alte Menschen, die ein Nachlassen ihrer geistigen Fähigkeiten bemerken, frühzeitig fachärztlich untersucht und behandelt werden. Nach unserer Erfahrung wird damit oftmals viel zu lang gewartet.

Angehörige
Angehörige

Wir beraten und unterstützen Sie

Die Pflegesprechstunde sieht feste Sprechzeiten für die Angehörigen unserer Patientinnen und Patienten vor. Sie wird regelmäßig angeboten und von psychiatrisch qualifizierten Pflegekräften der jeweiligen Station geleitet. Sie erhalten Informationen, kompetente Beratung und Unterstützung

  • zu psychischen Erkrankungen
  • zur allgemeinen Pflege Ihres erkrankten Familienmitglieds
  • zum verständnisvollen Umgang mit dem erkrankten Familienmitglied
  • zu Überforderungssituationen
  • zu Ansprechpartnern und Hilfsangeboten nach der Entlassung aus der Klinik
  • auch in Form von hilfreicher Literatur
Psychiatrie Burgenlandkreis

Unsere Stationen und Funktionsbereiche

Psychiatrisch- psychotherapeutische Institutsambulanz

Oberarzt Ingolf Andrees
Telefon:  03445 210-3290

 

Pflegedienstleitung
Katrin Koppe
Fachkrankenschwester für Psychiatrie
Telefon: 03445 210-1705
E-Mail: katrin.koppe@klinikum-burgenlandkreis.de

Die Stationen PSY-1A und PSY-1B sind zuständig für Patientinnen und Patienten aus

  • der Verbandsgemeinde An der Finne
  • der Verbandsgemeinde Unstruttal
  • der Stadt Weißenfels mit ihren Ortsteilen
  • der Stadt Lützen mit ihren Ortsteilen

Station PSY-1A
Oberarzt: Stephan Neupert

Stationsleitung PSY-1A
Susanne Kirsten

Station PSY-1B
Oberärztin: Gundula Frenzel
Pflegerische Leitung: Rita Kowalski
Telefon: 03445 210-3220

Stationsleitung PSY-1B
Rita Kowalski

Die Stationen PSY-2A und PSY-2B sind zuständig für Patientinnen und Patienten aus

  • der Verbandsgemeinde Droyßiger- Zeitzer Forst
  • der Einheitsgemeinde Elsteraue
  • der Stadt Hohenmölsen mit ihren Ortsteilen
  • der Stadt Teuchern mit ihren Ortsteilen
  • der Verbandsgemeinde Wethautal
  • der Stadt Zeitz mit ihren Ortsteilen

Station PSY-2A
Oberarzt: Bernhard Schwetlick
Telefon: 03445 210-3230

Stationsleitung PSY-2A
Kathrin Schade

Station PSY-2B
Oberärztin: Gundula Frenzel
Telefon: 03445 210-3240

Stationsleitung PSY-2B
Andrea Reichardt

Die Station PSY-3A ist zuständig für Patientinnen und Patienten aus der Stadt Naumburg mit ihren Ortsteilen.
Die Station PSY-3B ist die Tagesklinik für Patientinnen und Patienten aus dem Burgenlandkreis westlich der Autobahn A9.

Station PSY-3A
Oberarzt: Dr. med. Hendrik Mehmcke
Telefon: 03445 210-3250

Stationsleitung PSY-3A
Alita Tomisch

Station PSY-3B
Oberarzt: Ingolf Andrees
Telefon: 03445 210-3260

 

Weitere Informationen

Was uns noch wichtig ist

Weitere wesentliche Fragestellungen beantworten wir Ihnen an dieser Stelle bereits vorab.

Rechtsschutz für Sie als Patient:in

Manche Menschen befürchten, dass sie bei einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik ihre persönliche Freiheit verlieren.

Natürlich muss man sich im Krankenhaus, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen leben und arbeiten, an gewisse Spielregeln halten. Zum Beispiel gerät der Stationsbetrieb völlig durcheinander, wenn Patientinnen oder Patienten das Haus verlassen, ohne sich bei einer Pflegekraft abzumelden. Einige solche Regeln, zu deren Einhaltung übrigens Patientinnen oder Patienten und Mitarbeitende gleichermaßen verpflichtet sind, haben wir für jede Station in einer allgemeinverständlichen Stationsordnung zusammengefasst.

Tatsächlich kommt es gelegentlich vor, dass Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, um sie zu behandeln. Ein so schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) vom 14.10.2020 kann ein Erwachsener in den abgeschlossenen Teil eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Der oder die Betroffene leidet unter einer relevanten psychischen Störung.
    (Das Gesetz gilt für Personen, die an einer Psychose oder einer Suchtkrankheit oder einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen).
  • Der oder die Betroffene stellt aufgrund dieser Störung eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für sich selbst oder für andere Personen dar.
  • (Nach dem Gesetz ist eine Unterbringung nur zulässig, wenn und solange die gegenwärtige erhebliche Gefahr besteht, dass der Betroffene sich schwerwiegende gesundheitliche Schäden zufügt oder sein Verhalten aus anderen Gründen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt).
  • Der Gefahr kann mit anderen, weniger eingreifenden Mitteln nicht begegnet werden.

Dass diese Bedingungen erfüllt sind, muss durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis nachgewiesen sein. Zuständig für die Einweisung ist im Burgenlandkreis das Ordnungsamt. In der Klinik muss der oder die Betroffene gründlich untersucht werden.

Wenn in der Klinik festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorliegen, gibt es zwei Möglichkeiten: Freiwillige Weiterbehandlung oder Entlassung.

Wenn die Unterbringung und Behandlung gegen den Willen des oder der Betroffenen länger als bis zum Ablauf des auf die Einweisung folgenden Tages weitergeführt werden soll, muss das zuständige Amtsgericht eingeschaltet werden, eine richterliche Anhörung durchführen und eine Entscheidung treffen. Gegen diese Entscheidung kann der Patient, wenn er nicht damit einverstanden ist, Beschwerde einlegen.

Übrigens erlaubt das PsychKG LSA bei günstigem Verlauf der Behandlung Lockerungen während der Unterbringung, zum Beispiel in Form von Ausgang, Verlegung auf die offene Station und sogar Urlaub.

Nach dem Betreuungsrecht kann für einen Volljährigen, der aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung einige seiner persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst zu besorgen vermag, ein Betreuer bestellt werden. Wenn der Aufgabenbereich des Betreuers das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Befugnis zur Entscheidung über die Unterbringung umfasst, kann der Betreuer den Betreuten auch gegen seinen Willen zur Heilbehandlung in eine psychiatrische Klinik einweisen.

Auch in diesem Fall muss spätestens am nächsten Tag eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden, gegen die der Patient Beschwerde einlegen kann. Dann prüft die Beschwerdekammer des Landgerichts, ob die Unterbringung zu Recht erfolgt ist.

Die gleichen strengen Regeln gelten auch für unterbringungsähnliche Maßnahmen wie die „fürsorgliche Zurückhaltung“ von verwirrten oder orientierungslosen Personen und für alle anderen Formen von Zwang.

Die Mitarbeitenden der Klinik werden immer bemüht sein, mit vertrauensbildenden Maßnahmen eine Zustimmung zur Behandlung zu erreichen, um auf die Anwendung von Zwang möglichst ganz verzichten zu können.

Wenn Sie Anlass sehen, sich zu beschweren, können Sie sich an diese Stellen wenden:

  • An den Leitenden Oberarzt, Bernhard Schwetlick, Tel. 03445 210-3200
  • An den Ärztlichen Direktor des Klinikums, Herrn Dr. med. B. Lobenstein, Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie,
    Tel. 03445 210-2201
  • An die Geschäftsführerin der SRH Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Frau Neubauer, Tel. 03445 210-1001
  • An den Patientenfürsprecher Harri Reiche
    Sie erreichen Herrn Reiche telefonisch über die Information beider Standorte der Klinikum Burgenlandkreis
  • An den Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt
    • c/o Dr. Gudrun Fiss, Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale,
    • Tel. 03 45 514 1732,
    • Fax  03 45 514 1745.
  • An die Beschwerdekammer des Landgerichts Halle, Hansering 13, 06108 Halle.
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